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Tag der Biorichtlinien

Diese periodisch stattfindende Kooperationsveranstaltung von AGES und dem Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz (BMASGK) steht im Zeichen der neuen Bio-Verordnung (EU) Nr. 2018/848, die am 1. Jänner 2021 in Kraft treten wird.


Um die Umsetzungsvorschriften dieser neuen Verordnung zu konkretisieren, werden bis 2020 Durchführungsrechtsakte (DURA) und Delegierte Rechtsakte (DELRA) erstellt. Erste Ergebnisse zeigen heute schon, dass sich aktives Mitwirken positiv auswirkt und österreichische Positionen in den Vorschlägen der Europäischen Kommission (EU) Berücksichtigung finden.

INHALT & FRAGESTELLUNGEN

  • Welche Produktionsverschriften werden sich konkret ändern?
  • Wie soll der Übergang zwischen alten und neuen Vorgaben gestaltet werden?
  • Welche Auswirkungen hat das für die Praxis?
  • Wo und wie kann bei der Erstellung der noch offenen Durchführungsrechtsakte (DURA) und Delegierte Rechtsakte (DELRA) mitgewirkt werden?

ZIELGRUPPE

  • Landwirtschaftliche ProduzentInnen und Verarbeitungsunternehmen,
  • Interessensvertretungen und interessierte KonsumentInnen,
  • Kontrollstellen und Behörden, die an der Umsetzung der Bio-Verordnung beteiligt sind.

HINWEIS: Die Veranstaltung wird im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz (BMASGK) durchgeführt.

Datum

11.04.2019,
09:30 bis 17:00 Uhr
Einlass: 09:00 Uhr

Ort

AGES GmbH
Spargelfeldstraße 191
1220 Wien
Österreich

Veranstalter

AGES-Akademie
Spargelfeldstraße 191
1220 Wien
Tel.: +43 50 555-25201
akademie@ages.at

Teilnahmegebühr
entfällt (im Auftrag des BMASGK)