Zulassungsvoraussetzungen


Es gelten folgende Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung zur Erlangung der Bescheinigung UV-Wartungstechniker:

 

Ausbildung/Kompetenz

 

Praxis1)

 

Nachweis2)

einschlägige, abgeschlossene Berufsausbildung ODER
einschlägige berufsbildende höhere Schule, einschlägige Fachhochschule ODER
einschlägiger Universitätsabschluss

 

1 Jahr Praxis mit Arbeiten an 5 verschiedenen UV-Desinfektionsanlagen

 

abgeschlossene Berufsausbildung (Zeugnis), Praxisnachweis

 

UV-Servicetechniker mit aufrechtem Dienstverhältnis bei Hersteller- und/ oder UV-Wartungsunternehmen

 

Einschulung und Praxis an 15 verschiedenen UV-Desinfektionsanlagen

 

Praxisnachweis, Firmenbestätigung

 

Mitarbeiter eines Wasserversorgungsunternehmens (WVU)

 

 

1 Jahr Praxis mit Arbeiten an UV-Desinfektionsanlagen

 

gültiges Wassermeisterzertifikat, Praxisnachweis

1) Das Ende der Praxis darf nicht länger als 1 Jahr zurückliegen.
2) Der Praxisnachweis ist vom einschlägig tätigen Arbeitgeber auszustellen und muss den Nachweis enthalten, dass die Person (Angabe des Vor- und Nachnamens sowie des Geburtsdatums) an zertifizierten UV-Desinfektionsanlagen entweder selbst gearbeitet oder bei Wartungsarbeiten mitgearbeitet hat.
Als Vorlage zur Referenzliste ist die Tabelle in Anhang D zu verwenden.

Prüflinge mögen Referenzradiometer und Transmissionsmessgerät zur Ausbildung und Prüfung mitbringen!

Bitte verwenden Sie zur Anmeldung und zum Nachweis der Zulassungsvoraussetzungen die entsprechenden Formulare (im Downloadbereich) und senden Sie diese an Frau ACS.