Zulassungsvoraussetzungen


Es gelten folgende Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung zum Metallrohrleger:

 

Zulassungsbedingungen

Praxis1)

Nachweis

abgeschlossene Ausbildung als Wasserinstallateur, einschlägige berufsbildende höhere Schule, einschlägige Fachhochschule, Universitätsabschluss

keine

abgeschlossene Berufsausbildung
(Zeugnis)

Abgeschlossene sonstige Berufsausbildung

Mind. 1 Jahr Praxis in der Rohrverlegung

abgeschlossene Berufsausbildung
(Zeugnis) und
Praxisnachweis
(Firmenbestätigung)

ohne Berufsausbildung

Mind. 3 Jahre Praxis in der Rohrverlegung

Praxisnachweis
(Firmenbestätigung)

1) Das mögliche Ende der Praxis darf nicht länger als 5 Jahre zurück liegen. Die Bestätigung ist vom Arbeitgeber auszustellen und muss den Nachweis enthalten, dass die Person (Angabe des Vor- und Nachnamen sowie des Geburtsdatums) in der Rohrverlegung tätig war.

Bitte verwenden Sie zum Nachweis der Zulassungsvoraussetzungen das Antragsformular (im Downloadbereich) und senden Sie dieses an Frau DOMES, domes@ovgw.at