Es gelten folgende Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung zum Metallrohrleger:
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Zulassungsbedingungen |
Praxis1) |
Nachweis |
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abgeschlossene Ausbildung als Wasserinstallateur, einschlägige berufsbildende höhere Schule, einschlägige Fachhochschule, Universitätsabschluss |
keine |
abgeschlossene Berufsausbildung |
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Abgeschlossene sonstige Berufsausbildung |
Mind. 1 Jahr Praxis in der Rohrverlegung |
abgeschlossene Berufsausbildung |
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ohne Berufsausbildung |
Mind. 3 Jahre Praxis in der Rohrverlegung |
Praxisnachweis |
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1) Das mögliche Ende der Praxis darf nicht länger als 5 Jahre zurück liegen. Die Bestätigung ist vom Arbeitgeber auszustellen und muss den Nachweis enthalten, dass die Person (Angabe des Vor- und Nachnamen sowie des Geburtsdatums) in der Rohrverlegung tätig war. Bitte verwenden Sie zum Nachweis der Zulassungsvoraussetzungen das Antragsformular (im Downloadbereich) und senden Sie dieses an Frau ACS, acs@ovgw.at |
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