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MEDahead Gesellschaft für medizinische Information m.b.H.
Part of Futuro Publishing Group
Seidengasse 9/Top 1.3
A-1070 Wien
Tel: (+43) 1 607 02 33-0
Fax: (+43) 1 607 02 33-67
E-Mail: office@medahead.at
Geschäftsbedingungen
der MEDahead Gesellschaft für medizinische Information mbH (Verlag)
Allgemeine Vertragsbedingungen:
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen dem Verlag und dem Auftraggeber (AG). Zusatzvereinbarungen, Mitteilungen, Erklärungen, Auskünfte und mündliche Absprachen gelten vorbehaltlich der schriftlichen Bestätigung durch den Verlag. Wien gilt als Erfüllungsort. Über sämtliche Streitigkeiten aus den gegenständlichen Aufträgen entscheidet ausschließlich das zuständige Gericht in Wien. Als Grundlage der gesamten Geschäftsbeziehung gilt ausschließlich österreichisches Recht. UN-Kaufrecht und die Verweisnormen des IPR sind ausdrücklich ausgeschlossen. Wenn einzelne Teile dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sind oder werden, dann bleiben die anderen Bestimmungen wirksam.
Publikationen und Inserate (Print und Digital)
1. Der Auftraggeber garantiert dem Zeitungsverlag sowie dessen Leuten, dass das Inserat (einschließlich Bildern) gegen keinerlei gesetzliche Bestimmungen verstößt und Rechte Dritter nicht verletzt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Verlag sowie dessen Leute hinsichtlich aller Ansprüche, die auf das erschienene Inserat (einschließlich Bildern) begründet werden, schad- und klaglos zu halten sowie für die entstandenen Nachteile volle Genugtuung zu leisten. Dies gilt insbesondere für alle Arten wettbewerbsrechtlicher Ansprüche, sei es, dass diese von Mitbewerbern des Auftraggebers oder von Mitbewerbern des Verlages geltend gemacht werden, für urheberrechtliche Ansprüche jeglicher Art, Einschaltkosten von Gegendarstellungen, deren Veröffentlichung dem Verlag gerichtlich aufgetragen wurde, verwaltungsbehördliche und gerichtliche Strafen, medienrechtliche Entschädigungen, Schadenersatzansprüche welcher Art immer und Ansprüche auf Veröffentlichungen von Urteilen oder Mitteilungen nach dem Mediengesetz. Die Verpflichtung des Auftraggebers zur Schad- und Klagloshaltung des Verlages sowie dessen Leuten versteht sich einschließlich aller anfallenden Verfahrenskosten inklusive der Kosten für rechtliche Beratung und Vertretung.
2. Der Verlag und seine Leute sind zu einer Prüfung des Inserates oder eines Gegendarstellungsbegehrens nicht verpflichtet. Dies gilt sinngemäß auch für alle anderen vergleichbaren Folgen, beispielsweise Mitteilungen gem. § 37 MedG. Der Verlag behält sich vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
3. Der AG ist verpflichtet, die Druckunterlagen sowie Banner oder ähnliche digitale Anzeigen rechtzeitig beizustellen. Der Verlag haftet für die Druckqualität nur dann, wenn einwandfreie Druckunterlagen/ Werbemittel (Prospekte etc.) beigestellt werden. Die Verwendung der Druckunterlagen erfolgt ohne Gewähr. Prospektbeilagen, Druckunterlagen und sonstige Anzeigen sind vom AG frei Haus zu liefern.
4. Der AG hat sämtliche Kosten zu tragen, die durch Änderungen der ursprünglich vereinbarten Ausführung sowie der beigestellten Druckunterlagen entstehen.
5. Der Verlag ist berechtigt jederzeit auch ohne Rücksprache mit dem AG Einschaltungen in Print und digitalen Produkten (z.B. Newsletter) als „Anzeige“, „Werbung“ oder „entgeltliche Einschaltung“ zu kennzeichnen. Die Entscheidung darüber, ob eine Kennzeichnung notwendig oder zweckmäßig ist, obliegt ausschließlich dem Verlag.
6. Für Druckfehler, die den Sinn von Publikationen nicht wesentlich beeinträchtigen, sowie für Farbabweichungen gegenüber dem Original, die drucktechnisch oder auf Grund von Bildschirmdarstellungen begründet sind, haftet der Verlag nicht.
7. Die Pflicht des Verlages zur Aufbewahrung von Druckunterlagen endet drei Monate nach Erscheinen der Anzeige.
Exklusivität
Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass der Verlag keine Exklusivität von medizinischen Indikationen, mit deren Publikationen oder Veranstaltungen sie beauftragt wurden, gewährt und schließt jegliche Haftung dafür aus. Eine dennoch in einem Auftrag geforderte Exklusivität für eine Indikation wird vom Verlag nicht akzeptiert und gilt als nicht vereinbart.
Zahlungskonditionen
1. Rechnungen des Verlages sind – sofern es bei der Rechnungsstellung nichts ande-res angegeben ist binnen 8 Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug sind Zinsen in Höhe von 14% p.a. zu bezahlen.
2. Der Verlag ist berechtigt, jederzeit Vorauszahlungen zu fordern. Grundsätzlich werden bei Vertragsabschluss 50% der Auftragssumme in Rechnung gestellt. Teilrechnungen werden nach erbrachter Leistung und Leistungsnachweis erstellt.
3. Im Falle einer nachträglichen Rechnungskorrektur (z.B. nachträglich zu ändernder Rechnungsempfänger / nachträglich anzuführende Auftragsnummer) wird eine Bearbeitungsgebühr von € 5,00 in Rechnung gestellt. Anderweitige Reklamationen von Rechnungen des Verlages bedürfen der Schriftform und sind bei sonstigem Ausschluss binnen 4 Wochen ab Rechnungsdatum zu erstatten.
4. Bei Zahlungsverzug und/oder Zahlungsunfähigkeit ist der Verlag berechtigt, den gesamten Saldo samt Nebenkosten zuzüglich aller gewährter Nachlässe (Rabatte, Provisionen, Skonti etc.) zu fordern und sofort fällig zu stellen.
5. Vereinbarte Kundenrabatten können mit der schriftlichen Zustimmung des Verlages bereits bei Rechnungslegung berücksichtigt oder nach Ablauf des Rabattschlusszeitraumes dem AG gutgeschrieben werden.
6. Rabattabrechnungen sind bei sonstigem Verlust schriftlich binnen 3 Monaten nach Ablauf des Rabattjahres geltend zu machen.
7. Wurde ein zu hoher Rabatt gewährt, folgt nach Ablauf der Jahresfrist (Rabattjahr) eine Nachfakturierung durch den Verlag.
Vertragsrücktritt
1) Der Verlag ist berechtigt, fristlos vom Vertrag zurückzutreten, wenn
a) der Vertragspartner mit seinen finanziellen Verpflichtungen in Verzug ist;
b) der Verlag infolge höherer Gewalt oder aus einem anderen Umstand gezwungen ist, Veranstaltungen und Publikationen vorübergehend oder für längere Zeit einzustellen. Ein Rücktritt vom Vertrag oder Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ist dann ausgeschlossen. Der Verlag wird sich in diesen Fällen – ohne Anerkennung einer Rechtspflicht – jeweils um eine Ersatzlösung bemühen.
c) über das Vermögen des AG das Konkurs- oder Ausgleichsverfahren eröffnet wird.
2) Unterbleibt die Auftragserbringung durch den Verlag aus wichtigen Gründen, hat der Verlag dennoch Anspruch auf Bezahlung der bereits veröffentlichten Publikationen und geplanten Veranstaltungen, wenn der jeweilige Auftrag mit 75% der Kalkulationsauflage erfüllt wurde. Wurde vom Auftrag weniger als 75% der vereinbarten Leistung erfüllt, steht dem Verlag eine aliquote Bezahlung zu.
MEDahead behält sich das Recht vor, angekündigte Referenten durch andere zu ersetzen und notwendige Änderungen des Veranstaltungsprogramms und des Veranstaltungsortes, sofern möglich unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung, vorzunehmen.
Sollte die Abhaltung einer als Präsenzveranstaltung geplanten Veranstaltung aufgrund rechtlicher Beschränkungen (z.B. höhere Gewalt, Epidemie, COVID Pandemie, etc.…..) nicht möglich sein, kann MEDahead die Veranstaltung digital abhalten. MEDahead informiert den Vertragspartner möglichst zeitnah darüber. Zugesagte Leistungen wie Ausstellungsstand, Ausstattung, etc. werden in diesem Falle im jeweils möglichen Ausmaß digital zur Verfügung gestellt, die vertraglichen Vereinbarungen bleiben darüber hinaus sinngemäß aufrecht bestehen.
Darüber hinaus behält sich MEDahead vor, eine Veranstaltung aus wichtigem Grund (z.B. Epidemie, Erkrankung des Referenten, zu geringe Teilnehmerzahl) abzusagen. Im Falle einer Absage werden die Teilnehmer umgehend informiert und eventuell geleistete Zahlungen werden rückerstattet, es sei denn die Absage ist durch den Auftraggeber verursacht (in diesem Fall gelten die Vereinbarungen zu Stornogebühren). Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Vertragsrücktritt durch den AG
1. Zieht der AG seinen Auftrag zurück, werden die bis zu diesem Zeitpunkt vom Verlag erbrachten Leistungen voll verrechnet; darüber hinaus haftet der AG für einen dadurch dem Verlag entstandenen Schaden.
2. Bei einer Stornierung bis 30 Tage vor der Veranstaltung fallen zumindest 60% Stornierungskosten für die MEDahead Betreuung an. Externe Kosten werden eins zu eins weiterverrechnet
3. Der AG trägt alle aufgrund der Geschäftsverbindung mit ihm entstehenden, notwendigen und nützlichen Aufwendungen, Auslagen, Spesen und Kosten, insbesondere Mahnspesen, Barauslagen, vorprozessuale Kosten (Inkassobüro und/oder Anwalt). Beim Verlag eingehende Zahlungen werden zuerst auf Spesen, dann auf Zinsen und zuletzt auf das Kapital angerechnet.
4. Der AG ist nur dann berechtigt, seine Verbindlichkeiten durch Aufrechnung aufzuheben, wenn der Verlag zahlungsunfähig ist, oder die Forderung des AGs im Zusammenhang mit seiner Verbindlichkeit steht oder gerichtlich festgestellt oder vom Verlag anerkannt worden ist.
Copyright
Die an dem Inhalt der Unterlagen bestehenden Urheber- und Nutzungsrechte verbleiben bei MEDahead. Die Weitergabe der Unterlagen an Dritte sowie eine Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung, Nachbildung oder sonstige Verwertung der Ideen und Lösungen ist ohne vorherige Zustimmung von MEDahead nicht zulässig.
Datenschutz
Die Kundendaten werden zu Abwicklungs-, Abrechnungs- und internen Werbezwecken sowie zur Zusendung von Informationen zu unseren Veranstaltungen und Produkten in Form von Namen, dem Namen des Unternehmens, der Postanschrift des Unternehmens, der Telefonnummer und der E-Mail-Adresse gespeichert. Die Daten werden auf Dauer des Verwaltungsvertrages und nach Beendigung dessen zumindest weitere 7 Jahre nach Ende des Geschäftsjahres aufbewahrt, in dem die Daten angefallen sind (§ 132 BAO). Es kann gegen Verwendung dieser Daten für Werbezwecke oder für Newsletter widersprochen werden.
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