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Neue Entwicklungen im Umweltrecht

Das Anlagen- und Umweltrecht 2019

Die Bundesregierung hat mit dem 2018 verabschiedeten Aarhus-Beteiligungsgesetz und der Novelle zum UVP-Gesetz wesentliche Maßnahmen zur Beschleunigung von anlagenrechtlichen Genehmigungsverfahren und Erleichterungen für die Umsetzung von Großprojekten ergriffen.

Anlass für das Aarhus-Beteiligungsgesetz war das EuGH-Gerichtsurteil „Protect“, wonach anerkannte Umweltorganisationen ein Mitspracherecht – jedoch keine Parteistellung - bei Genehmigungsverfahren mit erheblichen Umweltauswirkungen erhalten.

Mit der Änderung des UVP-Gesetzes wurden Maßnahmen zur Verfahrensbeschleunigung, insbesondere die Beiziehung eines Standortanwalts zur Wahrung öffentlicher Interessen und Befristungen zur behördlichen Entscheidung sowie weitere Straffungen im UVP-Verfahren beschlossen.

Das gegen Jahresende 2018 beschlossene Standortsicherungsgesetz beinhaltet ein Verfahren zur Erlangung einer Bestätigung, dass standortrelevante Vorhaben im besonderen öffentlichen Interesse der Republik Österreich liegen. Daran anknüpfend sind eine Reihe von verfahrensbeschleunigenden Maßnahmen vorgesehen.

Zur Unterstützung für die Umsetzung von künftigen Investitionen bieten wir Ihnen in unserem Seminar einen Überblick über die maßgeblichen neuen gesetzlichen Regelungen. Als Referenten konnten anerkannte Experten im Umwelt- und Anlagengenehmigungsrecht gewonnen werden.

Vortragende:

  • Dr. Wolfgang BERGER, Rechtsanwalt, Haslinger/Nagele & Partner
  • Dr. Wilhelm BERGTHALER, Rechtsanwalt, Haslinger/Nagele & Partner
  • Ing. Mario LAIMGRUBER, LLM, Rechtsanwalt, Haslinger/Nagele & Partner

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Datum

19.03.2019
09:30 - 14:45 Uhr

Ort

Oesterreichs Energie
Brahmsplatz 3 1040 Wien,
Österreich
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Veranstalter

Oesterreichs Energie Akademie
Brahmsplatz 3
1040 Wien
Tel.: 01/501 98-304
akademie@oesterreichsenergie.at

Teilnahmebeitrag
(zzgl. 20 % USt.)

Der Teilnahmebeitrag beträgt für Mitglieder von Oesterreichs Energie € 450,- bzw. für Nicht-Mitglieder € 550,- pro Teilnehmer und beinhaltet Begrüßungskaffee, Pausenverpflegung, Mittagessen und Tagungsunterlagen.